Verkehrsschilder dienen primär der Umsetzung der Straßenverkehrsordnung. Bei der Beschilderung handelt es sich sowohl um Straßenschilder die nach der StVO genormt sind, sowie um individuelle Halteverbots und Parkplatz Kennzeichnungen.
Die Verwendung vieler dieser Kennzeichnungen sind gesetzlich vorgeschrieben, allerdings dürfen sie auch nach eigenem Ermessen auf dem Betriebsgelände verwendet werden, beispielsweise um den Verkehr auf dem Firmengelände zu regeln oder bestimmte Parkplätze zuzuweisen oder freizuhalten.
Diese Kennzeichnungen sind für die Montage im Freien gedacht und daher auch unter widrigen Bedingungen sehr beständig.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen und weitere Informationen zu den gesetzlichen Normen und Vorschriften zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl der Schilder, der Befestigungsart und den optimalen Standorten. Sie erreichen uns von 09:00 – 18:00 unter der Rufnummer 040 / 737 34 34 oder per e-Mail info@schadhauser.com.